Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Durch die Wohngeldreform wurde das Wohngeld deutlich erhöht und es erreicht mehr Menschen, insbesondere Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen und Rentnerinnen und Rentner.
Für die Leistungen der Wohngeldreform werden jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 520 Millionen Euro bereitgestellt. Haushalte, die im Durchschnitt beispielsweise rund 90 Euro Wohngeld im Monat erhalten haben, bekommen nun etwa 140 Euro. Außerdem werden wieder mehr Haushalte wohngeldberechtigt. Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen werden daher nicht mehr auf den Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Denn jeder soll sich eine warme Wohnung leisten können. Das gilt umso mehr angesichts stark gestiegener Energiepreise. Daher ist das Kernstück der Reform die Einbeziehung von Heizkosten in das Wohngeld. Durch diese Verbesserungen leistet die Wohngeldreform einen wichtigen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit.